Streamline O.Kaiser GmbH
Innovation im Detail: THT, SMD und Kabelkonfektion.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

I. Allgemeine Bestimmungen
1.1 Diese AGB´s gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen der Streamline O.Kaiser GmbH, auch wenn sie bei späteren Verträgen nicht erwähnt werden. Abweichungen, Änderungen, zusätzliche Bestimmungen und Bedingungen durch den Kunden werden nicht zum Vertragsbestandteil. Als Ausnahme gilt die schriftliche  Zustimmung der Streamline O.Kaiser GmbH.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch, wenn bei wieder den ausgesprochenen Bestimmungen,  Lieferungen und Leistungen an den Kunden unter Vorbehalt erbracht werden.
Eine schriftliche Niederschrift ist bei Abweichungen aller Art, zwischen der Streamline O.Kaiser GmbH und dem Kunden immer nach rechtlicher Grundlage, erforderlich. Für den Umfang der Lieferungen sind die beiderseitigen übereinstimmenden schriftlichen Erklärungen, maßgebend.
Rechte nach gesetzlichen Vorschriften über die allgemeinen Geschäftsbedingungen hinaus, bleiben unberührt.
1.2 Teillieferungen sind  zulässig soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
1.3 Schadensersatzansprüche in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen beinhalten auch Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
II. Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Das Eigentums- und Urheberverwertungsrecht  behält sich der Lieferant  für alle Unterlagen z.B. Kostenvoranschläge, Zeichnungen, Datenblätter, div. Entwicklungsunterlagen (u. a.  geistiges Eigentum), vor. Weiterleiten an Dritte geht nur mit der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Streamline O.Kaiser GmbH. Bei nicht Erteilen des Auftrages, sind diese sofort an den Lieferanten, zurück zu geben.
2.2 Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sich nicht ausdrücklich als verbindliche Angebote bezeichnet sind.
Die Angebote sind 6 Wochen gültig. Nach dieser Frist muss nachkalkuliert werden. Nur die als ausdrücklich als verbindlich bezeichnete Beschaffenheit der  Ware sowie alle begleitende Unterlagen Stellen die Vereinbarung der Garantie da.
2.3 Für sämtliche Angebotsunterlagen   behält sich die Streamline O.Kaiser GmbH das Eigentums- und Urheberrecht vor. Solche Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
2.4 Bestellungen durch den Kunden sind verbindlich. Mit der schriftlichen Auftragsbestätigung, Lieferung oder Ausführung ist die Annahme der Streamline O.Kaiser GmbH, erfolgt.
2.5 Die Ausführung der Bestellungen nach vorzulegenden Kundenunterlagen setzt die schriftliche Freigabe durch die Streamline O.Kaiser GmbH, voraus.
2.6 Geschlossene Verträge verpflichten den Kunden, die bestellten Lieferungen und Leistungen abzunehmen und zu bezahlen.
III. Preise, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung
3.1 Der im Angebot vereinbarte Preis, ist maßgeblich. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Verpackungen und Versand, in besonderen Fällen Versicherung und Zoll, sind nicht im Preis enthalten. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird in der Rechnung in der am Tage der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Höhe gesondert ausgewiesen. Bei schriftlich erteilten Rahmenverträgen, gilt die Laufzeit. Ein Verlängerung bedarf der Schriftform und wird mit einer Lagerhaltungs- und Mietgebühr, belegt.
3.2 Zahlungen sind mangels anderer Vereinbarungen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto zu erbringen. Streamline O.Kaiser GmbH ist jedoch berechtigt ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn der Kunde bisher noch keine Geschäftsbeziehung bestand. Auch bei säumigen Kunden ist die Streamline O.Kaiser GmbH jederzeit berechtigt, diesen auf Vorkasse zu setzen.
3.3 Bei anstehender Kreditunwürdigkeit durch den Kunden, ist die Streamline O.Kaiser GmbH jederzeit berechtigt, von Folgeaufträgen Abstand zu nehmen bis eine Kreditwürdigkeit durch den Kunden bestätigt werden kann. Die Sicherheit der Vorkasse durch den Kunden wird fällig. Gerät der Kunde mit Zahlungen in Verzug, werden sämtliche Forderungen, die Streamline O.Kaiser GmbH gegen den Kunden, sofort fällig.
3.5 Sobald die Streamline O.Kaiser GmbH über den geschuldeten Betrag verfügen kann, gilt diese Zahlung als erfolgt. Bei Schecks oder Kreditkarten Bezahlung gilt die Zahlung als erfolgt, wenn die Verfügbarkeit gegeben ist. Nebenkosten des Geldverkehrs trägt in diesem Fall der Kunde. Bei Zahlungsverzug hat der Kunde Verzugszinsen von 9% über dem Basiszinssatz zu leisten. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
3.6 Streamline O.Kaiser GmbH ist berechtigt Zahlungen durch den Kunden, zunächst auf Altlasten anzurechnen. Dazu gehören säumige Zahlungen und sich daraus ergebenen Zinsforderungen, ggfls. Mahngebühren und Pfändungen. Nach dem Ausgleich kommt die Hauptforderung zur Anrechnung.
3.7 Bei Gegenforderungen durch den Kunden, muss erst rechtkräftig- und unstrittig festgestellt werden, dass die Aufrechnung und Geltendmachung zum Zurückbehalt, auf der gleichen Vertragsgrundlage beruhen.
IV. Fristen für Lieferungen / Verzug
4.1 Lieferfristen – und termine sind für die Streamline O.Kaiser GmbH nur verbindlich wenn diese ausdrücklich so bezeichnet oder bestätigt wurden. Vereinbarte Lieferfristen sind eingehalten, wenn die Ware bis zur Überstellung durch (z.B. Spedition) mit quittiertem Lieferschein im Lager der Streamline O.Kaiser GmbH verbracht wurde. Als Ausnahme zählt die Versandbereitschaft, die aber aufgrund einer vom Kunden angekündigten Annahmeverweigerung durch den Kunden den Geschäftssitz oder das Lager nicht verlassen hat.
4.2 Sollte bei der Leistung oder Lieferung Unterstützung durch den Kunden notwendig sein, muss dieser auch sicherstellen, dass die Streamline O.Kaiser GmbH alle erforderlichen und zweckmäßigen Unterlagen und Informationen unaufgefordert, erhält.
4.3 Die Lieferfrist beginnt nicht bevor die Erbringung aller vollständigen vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Informationen Genehmigungen und Freigaben aller technischen Fragen sowie den Eingang einer etwaigen Zahlungsvereinbarung vom Kunden beschafft wurde.
Die Einhaltung aller Liefervereinbarungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der übrigen Verpflichtungen des Kunden voraus.
4.4 Streamline O.Kaiser GmbH kann in angemessenem Rahmen und auch in Absprache mit den Kunden Teillieferungen durchführen. Vorzeitige Lieferungen sind zulässig, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.^
4.5 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so kann Streamline O.Kaiser GmbH den Ersatz des entstandenen Schadens einschließlich etwaiger Mehraufwendungen und Lagerkosten verlangen. Sonstige Ansprüche bleiben davon unberührt. Streamline O.Kaiser GmbH ist berechtigt nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist anderweitig über die Ware zu verfügen und den Kunden mit einer angemessenen verlängerten Frist zu beliefern.
V. Gefahrenübergang / Versendung
5.1 Sobald die  Ware ordnungsgemäß das Lager der Streamline O.Kaiser GmbH verlassen hat, geht der Gefahrenübergang automatisch vom Spediteur an den Kunden über. Das gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder eine für den Kunden fracht- bzw. kostenfreie Übersendung vereinbart ist. Die Auswahl des Transporteurs und Transportweges erfolgt durch
Streamline O.Kaiser GmbH nach pflichtgemäßem Ermessen, sofern Streamline O.Kaiser GmbH keine schriftliche Käufervorgabe vorliegt. Streamline O.Kaiser GmbH wird die Ware auf Wunsch und Kosten des Kunden durch eine Transportversicherung gegen die vom Kunden zu bezeichnenden Risiken versichern.
5.2 Bei Verzögerungen der Versendung und Übergabe an und durch den Kunden, die auch der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr von dem Tag an , auf den Kunden über , an dem die Ware zum Versand bereit ist und dies dem Kunden mitgeteilt wurde.
5.3 Wählt Streamline O.Kaiser GmbH die Versanart, den Versandweg und/oder den Spediteur aus, so haftet
Streamline O.Kaiser GmbH nur für den Vorsatz oder die grobe Fahrlässigkeit bei der betreffenden Auswahl.
VI. Eigentumsvorbehalt
6.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen, die Streamline O.Kaiser GmbH aus der Geschäftsverbindung gengen den Kunden zustehen, im Eigentum von Streamline O.Kaiser GmbH. Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, die Ware auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zu Neuwert zu versichern. Der Kunde tritt Streamline O.Kaiser GmbH schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab. Streamline O.Kaiser GmbH nimmt die Abtretung hiermit an. Sofern eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Kunde hiermit seine Versicherung an unwiderrufliche auf, etwaige Zahlungen nur an Streamline O.Kaiser GmbH zu leisten. Weitgehende Ansprüche von Streamline O.Kaiser GmbH bleiben unberührt. Der Kunde hat Streamline O.Kaiser GmbH auf Verlangen, den Abschluss der Versicherung nachzuweisen.
6.2 Eine Veräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehender Ware ist den ist dem Kunden in keinem Fall gestattet. Der Kunde ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zu verpfänden, zur Sicherung zu übereignen oder sonstig, das Eigentum von Streamline O.Kaiser GmbH gefährdende Verfügungen zu treffen.
6.3 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Streamline O.Kaiser GmbH ohne Einschränkung  ihrer sonstigen Rechte , befugt von Vertrag zurück zu treten. Der Kunde hat Streamline O.Kaiser GmbH sofort Zugang zu der unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zu gewähren, sie herauszugeben und mit zuteilen, wo sich diese befindet. Das Recht zur weiter Veräußerung an Dritte, um die Forderungen gegen den Kunden zu bedienen, behält sich Streamline O.Kaiser GmbH in jedem Fall vor.
6.4 Wird die Ware mit anderen Streamline O.Kaiser GmbH nicht gehörenden Komponenten verarbeitet oder verbunden, erwirbt Streamline O.Kaiser GmbH das Miteigentum an der neuen Baugruppe im Verhältnis des Wertes der gelieferten Ware , vor der weiter Verarbeitung. Der Kunde verwahrt die neue Baugruppe für Streamline O.Kaiser GmbH , ohne Rechtsanspruch. Für die durch Verarbeitung oder Veränderung entstehende Ware gelten im Übrigen dieselben Bestimmungen wie für die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware.
6.5 Bei Warenlieferungen in andere Rechtsordnungen, in denen die Eigentumsvorbehaltsregelung nach Ziff. 6.1 – 6.4 nicht die gleiche Sicherungswirkung hat wie in der Bunderepublik Deutschland, räumt der Kunde Streamline O.Kaiser GmbH hiermit ein entsprechendes Sicherungsrecht ein. Sofern hierfür weitere Erklärungen oder Handlungenerforderlich sind, wird der Kunde diese erfüllen. Der Kunde wird an allen Maßnahmen mitwirken, die für die Wirksamkeit und Durchsetzung aller Sicherungsrechte notwendig und förderlich sind.
VII. Sachmängelansprüche und Haftung
7.1 Streamline O.Kaiser GmbH fertigt ihre Produkte nach dem bei Vertragsschluss geltenden Stand der Technik. Veränderungen aller Art,  insbesondere die der sicherheitsrelevante Bauteile betreffend, müssen schriftlich festgehalten werden.
7.2 Bei Beanstandungen durch den Kunden, muss dieser seine gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten ( §§377,381 HGB) nachgekommen sein, insbesondere muss er die gelieferte Ware bei Erhalt überprüfen ( Waren- Eingangskontrolle). Bei offenkundigen Mängeln und erkennbare Mängel bei der Wareneingangskontrolle müssen sofort schriftlich der Streamline O.Kaiser GmbH angezeigt werden. Dies betrifft auch bei versteckten Mängeln. Als sofort gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von 8 Werktagen bei offenkundigen Mängeln, gestellt wird. Bei versteckten Mängeln genügt die Entdeckung, die bis max. 6 Monate gültig ist. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung von Streamline O.Kaiser GmbH für den Mangel ausgeschlossen. Für die Mängelbeschreibung wird bei Streamline O.Kaiser GmbH wird ein 8D-Report empfohlen, eine detaillierte schriftliche Beschreibung wird anerkannt.
7.3 Soweit nichts anders vereinbart, hat der Kunde die Ware zur Prüfung von Mängeln zunächst auf seine Kosten an Streamline O.Kaiser GmbH, zu liefern. All diejenigen Teile oder Leistungen sind nach Wahl der Streamline O.Kaiser GmbH unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag.
7.4 Für Mängel infolge natürlicher Abnutzung, unsachgemäßer Behandlung oder unsachgemäß ausgeführte Änderungen oder Reparaturen der Ware durch den Kunden oder Dritte entstehen keine Mängelansprüche . Dasselbe gilt für Mängel, die dem Kunden zuzurechnen oder die auf eine andere technische Ursache als der ursprüngliche Mangel zurückzuführen sind. Insbesondere die Sorgfaltspflicht ist zu wahren.
7.5 Streamline O.Kaiser GmbH haftet nicht für Schäden , die sie nicht zu vertreten hat, insbesondere nicht für Schäden die durch eine unsachgemäße Anwendung oder Handhabung der Produkte entstanden ist. Der Kunde ist verpflichtet Mängel anzuzeigen und keinesfalls diese selbst versuchen zu beseitigen. Bei dieser Handhabung erlischt die Garantie sofort und auch der Rechtsanspruch ist somit erloschen.
7.6 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Kunden beträgt ein Jahr, sofern die mangelhafte Ware nicht entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise.
7.7 Streamline O.Kaiser GmbH ist die Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist zu gewähren.
VIII. Produkthaftung/Gefahrenübergang
8.1 Der Kunde verpflichtet sich, die Ware nicht zu verändern und keine Siegel aufzubrechen. Bei jeglichen Manipulationen erlischt sofort der Garantieanspruch und die Rechtspflicht der Nachbesserung ist aufgehoben. Eine erneute Instandsetzung ist für den Kunden kostenpflichtig.
8.2 Wird Streamline O.Kaiser GmbH aufgrund eines Produktfehlers der Ware zu einem Produktrückruf oder einer –warnung veranlasst, so wird der Kunde Streamline O.Kaiser GmbH unterstützen und alle zumutbaren, von Streamline O.Kaiser GmbH angeordneten Maßnahmen treffen. Der Kunde ist verpflichtet, die Kosten des Produktrückrufs oder der –warnung zu tragen, soweit er für den Produktfehler eingetretenen Schaden verantwortlich ist. Weitergehende Ansprüche von Streamline O.Kaiser GmbH , bleiben unberührt.
8.3 Der Kunde verpflichtet sich,  Streamline O.Kaiser GmbH unverzüglich über die ihm bekannt werdende Risiken, bei der Verwendung der Waren und mögliche Produktfehler zu informieren.
8.4 Die Gefahr der versandfreien Lieferung geht in den nachstehenden  Fällen auf den Kunden über:
1. Lieferung die zum Versand gebracht, oder abgeholt worden sind.(Alternativ kann der Kunde auf eigenen Wunsch und Kostenübernahme die Lieferung durch eine Transportversicherung versichern lassen.)
2. Wenn der Versand und die Zustellung vom Kunden zu vertretenden Gründen verzögert wird oder der Kunde aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug kommt, so geht die Gefahr auf den Kunden über.
IX. Höhere Gewalt
9.1 Sofern Streamline O.Kaiser GmbH durch höhere Gewalt an der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten, insbesondere an der Lieferung der Ware gehindert wird, entstehen für die Dauer des Hindernisses sowie eine angemessene Anlaufzeit keine Schadenersatzansprüche durch den Kunden. Das gleiche gilt bei behördlichen Maßnahmen, Energiemangel, Lieferhindernisse bei einem Zulieferer oder wesentliche Betriebsstörungen.
9.2  Streamline O.Kaiser GmbH ist berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn ein solches Hindernis mehr als drei Monate andauert und die Erfüllung des Vertrages infolge der Hindernisses nicht mehr von Interesse ist. Auf Verlangen des Kunden, wird Streamline O.Kaiser GmbH nach ablauf der Frsit erklären, ob sie von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, oder die Ware innerhalb einer angemessenen Frist geliefert wird.
X. Geheimhaltung
10.1 Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche ihm über Streamline O.Kaiser GmbH zugänglich werdenden Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder nach Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, unbefristet geheim zu halten und sie weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten. Der Kunde bestätigt dies immer aktuell durch eine Verschwiegensheitsbescheinigung.
XI.Schlussbestimmungen
11.1 Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Kunden auf Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung von Streamline O.Kaiser GmbH möglich.
11.2 Für die Rechtsbeziehung zwischen Streamline O.Kaiser GmbH  und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
11.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen Streamline O.Kaiser GmbH und dem Kunden, ist der Sitz von Streamline O.Kaiser GmbH. Streamline O.Kaiser GmbH ist auch zur Klageerhebung am Sitz des Kunden sowie an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand berechtigt.
11.4 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein,  sollte sich in diesem Vertrag Lücken befinden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen gilt diejenige Wirksame oder durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem Zweck der vorbeschriebenen Bestimmung am nächsten kommt. Im Falle einer Lücke gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem  Zweck entspricht welcher in diesem Vertrag vereinbart worden ist.
11.5 Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Das gilt nicht, wenn unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.

 

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